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   OLG Köln, 10.04.2002 - 13 U 72/01   

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https://dejure.org/2002,8286
OLG Köln, 10.04.2002 - 13 U 72/01 (https://dejure.org/2002,8286)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.04.2002 - 13 U 72/01 (https://dejure.org/2002,8286)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. April 2002 - 13 U 72/01 (https://dejure.org/2002,8286)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragliche Beschaffenheit eines Möbelstücks; Begutachtung durch Sachverständigen; Ladung eines Sachverständigen von Amts wegen; Gewöhnliche Beschaffenheit einer vorspannlosen Polsterung; Aufklärung der Käufer; Verschuldens beim Vertragsabschluss ; Darlegung des ...

  • Judicialis

    BGB § 459; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 397; ; ZPO § 402; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459; ZPO §§ 397 402 411
    "Legere" Polsterung als warentypische Beschaffenheit; Sachverständigenanhörung in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2002 - 13 U 72/01
    Hieraus hat die Rechtsprechung die Pflicht des Gerichts abgeleitet, dem Antrag einer Partei auf mündliche Befragung gerichtlicher Sachverständiger unabhängig davon, ob das Gericht selbst das Sachverständigengutachten für erläuterungsbedürftig hält, nachzukommen, sofern der Antrag nicht verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt wurde (BVerfG, NJW 1998, 2273 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2002 - 13 U 72/01
    Das Recht einer Partei, einen mit der schriftlichen Begutachtung beauftragten Sachverständigen im Rechtsstreit zu befragen, geht nach der Rechtsprechung aber verloren, wenn der Antrag auf Anordnung des Erscheinens des Sachverständigen vor Gericht nicht spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug gestellt wird, und lebt auch in der Berufungsinstanz nicht wieder auf (BGH, NJW 1961, 2308).
  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 25/88

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung des

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2002 - 13 U 72/01
    Die Ladung des Sachverständigen war auch nicht gemäß § 411 Abs. 3 ZPO von Amts wegen geboten, weil das Gutachten etwa zur Behebung von Zweifeln oder zur Beseitigung von Unklarheiten oder Widersprüchen ohnehin der mündlichen Erläuterung bedürfte (BGH, NJW-RR 1989, 1275).
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